Die Unterkategorie A1 hat die wenigsten Beschränkungen. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klassen C0 und C1 dürfen in dieser Unterkategorie betrieben werden.

Bei UAS der Klasse C1 muss der Fernpilot / die Fernpilotin vor Beginn des Fluges das Einsatzgebiet inspizieren und darauf achten, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Bei dieser „Lagebeurteilung“ sollte Folgendes berücksichtigt werden:

  • die aktuelle Situation vor Ort (z. B. Vorhandensein von Straßen, Wegen, Fußgänger- oder Radwegen),
  • Möglichkeiten zur Sicherung des Einsatzortes sowie
  • die Tageszeit.

Sollten versehentlich doch einmal unbeteiligte Personen überflogen werden, muss die Dauer des Überfluges so gering wie möglich gehalten werden. Das UAS könnte beispielsweise schnellstmöglich höher und wieder in größerer Entfernung von den unbeteiligten Personen geflogen werden. In jedem Fall muss Sichtverbindung zum UAS bestehen und es darf eine Höhe von 120 m über dem Boden nicht überschritten werden.

Mit UAS der Klasse C0 oder selbstgebauten UAS unter 250 g ist es erlaubt, mit äußerster Vorsicht über unbeteiligte Personen zu fliegen. Dies sollte jedoch möglichst vermieden werden.